Arbeitsbereiche

 

 
Ich fühle mich einer freien und unabhängigen Anwaltschaft verpflichtet und verstehe mich in den von mir übernommenen Mandaten als Ihr Dienstleister bei der Bewältigung Ihrer rechtlichen Probleme. 

Sofern Sie Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik haben, zögern Sie daher nicht, mich anzusprechen.

Seit Beginn meiner Anwaltslaufbahn vor zehn Jahren bin ich schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeits- und Familienrecht tätig.

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts leiste ich rechtliche Hilfestellung in allen außergerichtlichen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bzw. dem Arbeitnehmer - jeweils abhängig, wen ich vertrete -, wie auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

Ich berate Arbeitgeber, Betriebsräte bzw. Arbeitnehmer über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten. Wenn eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden soll, unterstütze ich meinen jeweiligen Vertragspartner in den Verhandlungen mit der Gegenpartei.

Selbstverständlich vertrete ich meinen Vertragspartner in allen arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht.

Familienrecht

Im Rahmen des Familienrechts lege ich Wert darauf, dass familiäre Konflikte anlässlich einer Trennung oder Ehescheidung möglichst durch eine einverständliche Lösung beigelegt werden. Dadurch können insbesondere Belastungen für die betroffenen Kinder vermieden werden

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt daher zunächst in außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Ziel eines einverständlichen Ehescheidungsverfahrens.

Ebenso berate ich vorsorgend bei dem Abschluss von Eheverträgen (Gütertrennung, Unterhaltsvereinbarungen, erbrechtliche Gestaltung). 

Erbrecht

Sie möchten Gewissheit haben, dass auch nach Ihrem Tod alles nach Ihren Wünschen geschieht?

      Sie sind Erbe geworden – allein oder zusammen mit weiteren      
      Personen?

      Sie gingen leer aus oder man macht Ihnen das Erbe streitig?

 

      ·     Was sieht die gesetzliche Erbfolge vor?

      ·     Wie ist ein wirksames Testament zu gestalten?

·     Welche erbrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Fragen sind zu beachten?

      ·     Welche Rechte hat der Einzelne gegenüber einer
            Erbengemeinschaft?

      ·     Was ist ein Pflichtteilsanspruch?

      ·     Wie lassen sich Erbansprüche durchsetzen?

      ·     Was ist eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Patientenverfügung?

 

Gerade bei erbrechtlichen Fragen ist eine fachkundige Beratung zur Vermeidung eines Rechtsverlustes unerlässlich.

 

Ich vertrete Sie auch gerne in den Bereichen

·           Vertragsrecht

·           Grundstücksrecht

·           Baurecht

·           Wettbewerbsrecht

·           Verkehrsrecht

·           Mietrecht.

Ich entwerfe und verhandele für Sie Verträge, erstelle allgemeine Geschäftsbedingungen oder ziehe Ihre Forderungen ein.

Vor Gericht vertrete ich Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und bei der Abwehr von Klagen.

Ich nehme gerichtliche Mandate sowohl in der näheren wie auch der weiteren Umgebung für Sie wahr, auf Wunsch auch im ganzen Bundesgebiet.